Lizenzvertrag zwischen Urheber und Nutzer (redaktionelle und kommerzielle Nutzung)
Präambel
In der vorliegenden Vereinbarung ist geregelt, unter welchen Bedingungen die Nutzer (nachfolgend "Nutzer") die von den jeweiligen Urhebern auf der Plattform BILDSAMMLER.de (nachfolgend "BILDSAMMLER") zur Verfügung gestellten Fotos, Illustrationen und andere Medieninhalte (nachfolgend "Bilder/Bildmaterial") verwenden dürfen.
Durch das Einstellen/uploaden von Bildern auf BILDSAMMLER erklärt sich der Urheber mit der Rechtswirksamkeit der Bedingungen und Konditionen dieses Vertrags einverstanden.
Durch das Herunterladen von Bildern von BILDSAMMLER erklärt sich der Nutzer mit der Rechtswirksamkeit der Bedingungen und Konditionen dieses Vertrags einverstanden.
Der Lizenzvertrag gilt zusätzlich zu den für die Nutzung von BILDSAMMLER geltenden Nutzungsbedingungen, die alle Urheber und Nutzer (nachfolgend zusammenfassend "Mitglieder" genannt) eingegangen sind.
I. Lizenzart
Der Urheber gewährt dem Nutzer hiermit eine nicht ausschließliche, nicht übertragbare, zeitlich und örtlich unbeschränkte Lizenz zur Nutzung der von ihm auf BILDSAMMLER eingestellten Bilder für die nachfolgend unter II. aufgeführten zulässigen Nutzungen.
Gestattet ist sowohl die redaktionelle, als auch die kommerzielle Nutzung des Bildmaterials.
Ausgeschlossen ist eine Nutzung in Bilddatenbanken, Bildkatalogen und artverwandten Bildsammlungen.
II. Nutzungsarten
Übertragen werden folgende Nutzungsarten:
- das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht, d. h. das Recht, das Bildmaterial im Rahmen der angeführten Nutzungsarten beliebig - auch auf anderen als den ursprünglich verwendeten Bild-/Ton-/Datenträgern - zu vervielfältigen und zu verbreiten und/oder vervielfältigen und/oder verbreiten zu lassen.
- das Abruf- und Onlinerecht, d.h. das Recht, das Bildmaterial mittels analoger, digitaler, oder anderweitiger Speicher- bzw. Datenfernübertragungstechnik, mit oder ohne Zwischenspeicherung, drahtlos oder mittels Kabel zur Verfügung zu stellen.
- das Senderecht, d.h. das Recht, das Bildmaterial im Rahmen der vorstehend angeführten Lizenzart beliebig oft in allen technischen Verfahren (z. B. analog, digital, hochauflösend, inkl. DVB-T, -C, -S und -H) durch Funksendungen, wie Ton- und Fernsehfunk, Drahtfunk, Hertz'sche Wellen, Laser, Mikrowellen etc. oder ähnliche technische Einrichtungen der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, unabhängig davon, ob die Ausstrahlung mittels terrestrischer Funkanlagen, Kabelfernsehen (auch soweit über Telefonnetz) unter Einschluß der Kabelweitersendung, Satelliten unter Einschluß von Direktsatelliten (DBS), sonstiger Daten- oder Telefonleitungen oder -Netze wie ISDN, DSL, GSM, UMTS, Richtfunk, Powerline (Stromleitungen) etc., sonstiger technischen Einrichtungen oder mittels einer Kombination der Übertragungswege erfolgt.
- das Druckrecht, d. h. das Recht, das Bildmaterial im Rahmen der vorstehend angeführten Lizenzart zur Herstellung, Vervielfältigung und Verbreitung von bebilderten oder nicht-bebilderten Büchern, Heften und sonstigen Druckwerken zu nutzen. Ausgenommen ist eine Nutzung in Bildkatalogen und artverwandten Bildsammlungen.
- das Videogrammrecht, d. h. das Recht zur Auswertung des Bildmaterials durch Vervielfältigung und Verbreitung auf analogen und digitalen Bild-/Ton-/Datenträgern jeder Art. Die Videogrammrechte umfassen insbesondere sämtliche Speichermedien (Bild-/Tonträger) aller Art (CD, DVD usw.)
- das Recht zur Werbung, d. h. das Recht, das Bildmaterial unverändert zu Werbezwecken zu nutzen, z. B. in Programmvorschauen, im Fernsehen, im Kino, in Druckschriften (Werbeanzeigen, Plakate, Programmankündigungen etc.), Telefonmehrwertdiensten, im Internet (z. B. Pop-up-Fenster, Werbebanner etc.) zu nutzen, wobei diese Werbeformen nicht abschließend sind.
- das eingeschränkte Bearbeitungsrecht, d.h. das Recht, das Bildmaterial unter Verwendung analoger, digitaler oder sonstiger Bildbearbeitungsmethoden wie folgt zu bearbeiten: Änderung der Bildgröße (Vergrößerung, Verkleinerung, Beschneidung), Umwandlung der Farbinformationen, Änderung der Far-, Kontrast- und Helligkeitswerte. Das Recht zu anderweitigen Änderungen am Bildmaterial verbleibt beim Urheber.
Sämtliche weiteren Rechte an den Bildern, einschließlich sämtlicher Urheberrechte und sonstigen gewerblicher Schutzrechte, die sich auf das Bildmaterial beziehen, verbleiben beim Urheber.
Nicht übertragen werden insbesondere:
- das Merchandisingrecht, d.h. das Recht zur kommerziellen Auswertung des Bildmaterials durch den Verkauf des Bildmaterials oder die Herstellung und Verbreitung von Waren aller Art, welche das Bildmaterial darstellen (z.B. Poster, Postkarten, Kleidungsstücke, Druckschriften einschließlich Comics, Tonträger, Kopfbedeckungen, Mousepads, Buttons etc.)
III. Vergütungsfreiheit
Der Urheber verzichtet gegenüber dem Nutzer für die Gewährung der vorstehend unter II. genannten Nutzungsrechte auf eine Vergütung.
IV. Urheberbenennung und Quellenangabe
Der Nutzer hat in für die jeweilige Verwendung üblichen Weise und soweit technisch möglich am Bild selbst oder am Seitenende BILDSAMMLER und den Urheber mit seinem beim Upload des Bildes genannten Fotografennamen bei BILDSAMMLER in folgender Form zu nennen: ‚© Fotografenname / BILDSAMMLER'
Bei Nutzung im Internet oder digitalen Medien muß zudem der Hinweis auf BILDSAMMLER in Form eines Links zu www.BILDSAMMLER.de erfolgen.